GästeInfo

MFIG - Modellflug Interessengemeinschaft               Ostheim v. d. Rhön e.V.

- Familien 2025


Sonntag 27.07.2025


Ort:          kleiner Lindenberg

Beginn:  



 

Herzlich Willkommen auf dem 

                  "kleinen Lindenberg"

Hier ist der Modellsegelflieger willkommen.......allways happy landings

Berechtigung / Gästeinfo:

Fliegen für Gäste auf dem kleinen Lindenberg nur mit einer  Zeitmitgliedschaft bzw. Tageskarte.
Diese kann bei jedem ordentlichen Mitglied der MFIG, bei der

Tourist-Information Ostheim vor der Rhön Kirchstrasse 14 oder im

Bekleidungsgeschäft Young People Marktstrasse 23 erworben werden. ! ! ! !
Der Erwerb einer zeitlich begrenzten Mitgliedschaft ist für Gäste möglich; sie wird nur Modellfliegern

mit Zimmernachweis in Ostheim v.d. Rhön oder in seinen Ortsteilen sowie dem Ferienort Fladungen erteilt.

Diese Mitgliedschaft ist nicht auf andere Personen übertragbar und erlischt nach  Ablauf

des Ausstellungszeitraums.

Modellflugbetrieb auf dem Kleinen Lindenberg
 (vom DMFV als Modellfluggelände ausgewiesen)


  1. Zum Modellfliegen auf dem Kleinen Lindenberg sind nur Mitglieder (Zeitmitglieder)
    der MFIG berechtigt, die eine
    1. ausreichende Luftfahrt-Haftpflichtversicherung besitzen.
    2. Kenntnisnachweis des DMFV oder Kompetenznachweis des MFSDbesitzen.
    3. eine Registriernummer (eID) am unbemannten Luftfahrzeug angebracht ist.
  2. Die Flug- und Platzordnung ist einzuhalten.
    Landungen sind anzukündigen und ihnen ist Vorrang zu geben.
  3. Der Zeitmitgliedsausweis ist an der „Frequentafel“ anzubringen.
  4. Der Kl. Lindenberg darf nicht mit Fahrzeugen befahren werden.
    Als Kfz- Abstellfläche steht der mit „P“ gekennzeichnete Parkplatz am Waldrand zur Verfügung.
  5. Die Benutzung des Modellfluggeländes geschieht auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Jeder            
    Modellflugsportler hat sich so zu verhalten, dass Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet
  6. Bei drei oder mehr Personen, die sich am Modellflugbetrieb beteiligen, ist ein Flugleiter

         zu benennen und ins Flugbuch einzutragen. Der Flugleiter darf selbst während seines Dienstes
         nicht am Flugbetrieb teilnehmen.
     7. Die Beteiligung am Flugbetrieb ist im Flugbuch schriftlich zu dokumentieren.
     8. Flugzeiten: 30 Minuten nach Sonnenaufgang und vor Sonnenuntergang.
     9. Bei Nichteinhaltung der Platz- und Flugordnung kann ein Platzverweis erteilt werden.